Die Stadtkämmerei weist darauf hin, dass die Grundsteuer für das Jahr 2010 in der gleichen Höhe wie im Vorjahr festgesetzt wurde. Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid erhalten, im Kalenderjahr 2010 die gleiche Grundsteuer wie im Jahr 2009 zu entrichten haben.
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