Hinweis des Ordnungsamtes - Anzeigepflicht für öffentliche Veranstaltungen und Sonderveranstaltungen in Gaststätten

Rathaus

 

 

 

- Anzeigepflicht für öffentliche Veranstaltungen und Sonderveranstaltungen in Gaststätten -

 

 

 

 

*** NEUE ANTRAGS-/ANZEIGEFORMULARE FÜR VERANSTALTUNGEN  ***

 

 

Seit Oktober 2018 stehen neue Antrags- und Anzeigeformulare für alle öffentliche Veranstaltungen und Sonderveranstaltungen in Gaststätten bei der Stadt Wassertrüdingen zur Verfügung, ebenso die für die Abgabe von Alkohol notwendigen Anträge nach § 12 GastG. Die neuen Antragsformulare können im Rathaus, Zimmer E 05 bei Frau Beck oder Frau Kaußler abgeholt werden.

(Bis Dezember 2018 werden die bisherigen Antragsformulare noch geduldet, ab 01. Januar 2019 werden nur noch die aktuellen neuen Antragsformulare akzeptiert.)

 

 

Grundsätzlich gilt:

 

JEDE öffentliche Veranstaltung (u.a. Dorffeste, Vereinsfeste, Konzerte), oder Sonderveranstaltung in einer Gaststätte (u.a. musikalische Auftritte) muss mind. 1 Woche vorher bei der Stadt Wassertrüdingen angezeigt werden.

Bei Großveranstaltungen über 1.000 Personen ist zudem ein gesondertes Erlaubnisverfahren notwendig, was eine Bearbeitungszeit von mindestens vier 4 Wochen nach sich zieht, da weitere Fachbehörden eingebunden werden müssen.

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