Bekanntmachung Herstellungsbeiträge

AKTUELL Rathaus Information

Bekanntmachung Herstellungsbeiträge

-Nachträglicher Dachgeschossausbau oder Geschossflächenänderungen-

Die Hauseigentümer werden darauf hingewiesen, dass insbesondere der nachträgliche Ausbau von Dachgeschossen eine neue Beitragspflicht für die Entstehung der Berechnung von Wasser-/Kanalherstellungsbeiträgen nach den satzungsrechtlichen Bestimmungen auslöst. Als Bauherr bzw. Eigentümer sind Sie daher verpflichtet, der Stadt unverzüglich zu melden, wenn Sie seit Ihrer Erstveranlagung nachträglich einen Dachgeschossausbau – auch nur einzelne Aufenthaltsräume – in Ihrem Anwesen durchgeführt haben, damit diese beitragsrechtlichen Auswirkungen überprüft und entsprechend Beitragsabrechnungen erstellt werden können. Eine automatische Verjährung bei der Festsetzung der Flächenmehrungen tritt nicht ein, da die Beitragspflichtigen meldepflichtig sind. Die Verjährung beginnt erst ab dem Zeitpunkt der Meldung zu laufen. Wer die Meldung versäumt, läuft Gefahr nach den dann geltenden Beitragssätzen veranlagt zu werden. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die Stadt Wassertrüdingen, Zi. 12, Fr. Maag, Tel.: 09832/6822-38,

Mail: johanna.maag@stadt-wassertruedingen.de

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