Belehrung gemäß §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz

Belehrung gemäß §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz - jetzt auch ONLINE möglich!

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Für alle Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, diese behandeln oder in Verkehr bringen bietet das Landratsamt Ansbach, Gesundheitsamt Dinkelsbühl, Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz an.

Nächster Termin: Dienstag, 12.11.2024, 10:00 Uhr, Gesundheitsamt Dinkelsbühl, Luitpoldstraße 5.

Die Gebühr für die Informationsveranstaltung beträgt 28,--€.

Weitere Informationen und Anmeldung unter

Telefon: 0981 468-7802

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