Diskussionen um Ausschankzeiten bei Freibestuhlung – gesetzliche Grundlage ist zu beachten

Erster Wassertrüdinger Genussmarkt

Die Bayerische Gartenschau hat in Wassertrüdingen auch zu einer Belebung der Gastronomie beigetragen, nicht nur die Gasträume werden gut frequentiert, sondern auch die Freibestuhlungsbereiche. Der gute Besuch auch bis in die späten Abendstunden sorgt im Bereich einer Pizzeria in der Ansbacher Straße/Ecke Bahnhofstraße derzeit für Diskussionen in der Bevölkerung. Aufgrund von Nachbarbeschwerden hat das Landratsamt Ansbach die dortigen Betriebszeiten auf maximal 22 Uhr beschränkt, was der Gesetzeslage in Bayern entspricht. Nur in Biergärten, die der Bayerischen Biergartenverordnung entsprechen, also einen typischen Gartencharakter aufweisen und in denen man beispielsweise seine Brotzeit selber mitbringen kann, wäre eine Verlängerung der Außenbewirtung bis 23 Uhr möglich gewesen. Die Stadt Wassertrüdingen hat zudem die Möglichkeit der kommunalen Satzungshoheit genutzt, die zulässt, auf öffentlichen Flächen am Marktplatz, deren Nutzung Gastronomen durch Genehmigung gestattet werden kann, ebenfalls eine Freibestuhlung bis 23 Uhr zuzulassen. Die Stadtverwaltung wägt hier die Interessen der Gastronomen, der Gäste und der Anwohner im Einzelfall immer ab. Diese Sondernutzung kann aber auf privaten Flächen, wie eben in der oben genannten Gastronomie, nicht erteilt werden. Für weitere Auskünfte steht das Ordnungsamt der Stadt Wassertrüdingen zur Verfügung (Tel.: 09832/682219).

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