Zu einem späteren Zeitpunkt wird auch die Antragstellung nach dem Vertragsnaturschutzprogramm Wald darin eingebunden. Das Service-portal iBALIS ist insbesondere den landwirtschaftlichen Betrieben in Bayern für die Beantragung von Fördermaßnahmen und Ausgleichszahlungen ein Begriff.
Wesentliche Merkmale des Waldförderportals werden neben der neuen Förder-richtlinie WALDFÖPR 2025 eine ausnahmslos digitale Antragstellung und Bear-beitung sowie ein papierloser Versand der Bewilligungsunterlagen. Im Hinblick auf das neue Waldförderportal wurde die WALDFÖPR 2025 deutlich vereinfacht, wo-bei bewährte Fördermaßnahmen im Kern erhalten bleiben.
Eine zentrale Zugangsvoraussetzung für das Waldförderportal wird die landwirt-schaftliche Betriebsnummer (=Nutzerkennung) in Verbindung mit einer PIN (=Kennwort) sein. Bei einer vorhandenen Betriebsnummer erfolgt die erstmalige Zuteilung der PIN durch das Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. (LKV). Für Antragsteller, die bereits über iBALIS För-deranträge stellen, ist nichts weiter veranlasst.
Weitere Informationen sind auf folgenden Internetseiten zugänglich:
https://www.waldbesitzer-portal.bayern.de/unser_angebot/waldbauliche-foerde-rung/index.html
https://hilfe.ibalis.bayern.de/la/einstieg/index.php
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Amt für Ernäh-rung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach und den Forstrevieren gerne zur Verfü-gung.