„Belehrungen gemäß §§ 42/43 IfSG“
Für alle Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, diese behandeln oder in Verkehr bringen bietet das Landratsamt Ansbach, Gesundheitsamt Dinkelsbühl, Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz an.
Nächster Termin: Mittwoch, 23.11.2022, 10:00 Uhr, Gesundheitsamt Dinkelsbühl, Luitpoldstr. 5
Die Gebühr für die Informationsveranstaltung beträgt 14,--€. Weitere Informationen und Anmeldung unter
Telefon: 09851/3051