Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln

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„Belehrungen gemäß §§ 42/43 IfSG“

 

Für alle Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, diese behandeln oder in Verkehr bringen bietet das Landratsamt Ansbach, Gesundheitsamt Dinkelsbühl, Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz an.

Nächster Termin: Mittwoch, 23.11.2022, 10:00 Uhr, Gesundheitsamt Dinkelsbühl, Luitpoldstr. 5

Die Gebühr für die Informationsveranstaltung beträgt 14,--€. Weitere Informationen und Anmeldung unter  

Telefon: 09851/3051

 

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