Städte, Märkte, Einheitsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften im Landkreis Ansbach

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Sport- und Schützenvereine im Landkreis Ansbach aufgepasst: Der Antrag auf Vereinspauschale 2023 muss mit allen Angaben und Anlagen spätestens zum Stichtag Mittwoch, 1. März 2023 beim Landratsamt Ansbach eingegangen sein. Da es sich bei dieser Stichtagsregelung um eine sogenannte Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- oder Härtefallregelungen nicht in Betracht. Das Datum des Poststempels ist entscheidend.

 

Nähere Informationen können bei der zuständigen Sachbearbeiterin, Frau Regina Schilffarth, unter der Telefonnummer 0981 468-2104 eingeholt werden.

 

Mit der Neufassung der Sportförderrichtlinien müssen Trainer- und Übungsleiterlizenzen nicht mehr im Original vorgelegt werden. Neu ist auch: Die Gewichtung der Lizenzen für die Berechnung der Pauschale ergibt sich ab dem kommenden Jahr direkt aus der jährlichen Lizenzliste (Nr. 5.1.6.2 Satz 2 SportFöR). Zudem werden künftig erwachsene Mitglieder mit einer Behinderung zehnfach gewichtet, wenn der Verein sie zum Ende des dem Förderjahr vorangehenden Jahres bei einer entsprechenden Dachorganisation gemeldet hat.

 

Auch für 2023 hat die Bayerische Staatsregierung eine erneute Verdoppelung der Vereinspauschale auf den Weg gebracht. Die Entscheidung steht noch unter dem Vorbehalt, dass der Landtag als Haushaltsgesetzgeber der Verdoppelung der Vereinspauschale zustimmt.

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