Wichtige Bitte zum Winterdienst – Freihaltung der Gehwege

Winterdienst Schneeräumen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

auf öffentlichen Gehwegen innerhalb geschlossener Ortslage ist der Winterdienst grundsätzlich von den angrenzenden Grundstückseigentümern bzw. Anliegern (auch wenn ein Gehweg durch einen Grünstreifen, der als Straßenbegleitgrün gilt, von seinem Grundstück getrennt ist) durchzuführen. Sofern der Winterdienst durch Vertrag auf Mieter oder Dritte übertragen wird, bleibt der Grundstückseigentümer trotzdem dafür verantwortlich, dass der Winterdienst ordnungsgemäß erfolgt.

Wir bitten Sie, im Hinblick auf Ihre Mitbürger/innen, die Gehwege schnee- und eisfrei zu halten.

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