Landratsamt Ansbach führt digitalen Bauantrag ein

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Das Landratsamt Ansbach wird zum 01.01.2024 den digitalen Bauantrag einführen. Damit ergeben sich zwei Änderungen, die für Bauherren sowie für planende und ausführende Unternehmen wichtig sind:

Bauanträge können künftig bei der Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt Ansbach über einen Online-Assistenten eingereicht werden. Die technischen Voraussetzungen dafür werden derzeit geschaffen. Und: Ab Jahresanfang 2024 gehen nicht nur Online-Anträge zuerst beim Landratsamt Ansbach ein, sondern auch alle schriftlichen Bauanträge sind beim Landratsamt Ansbach einzureichen (§ 8 Satz 1 DBauV). Eine Ausnahme stellen schriftliche Anträge für das Genehmigungsfreistellungsverfahren sowie Anträge auf Befreiung dar. Diese sind weiterhin über die zuständige Gemeinde einzureichen. Betroffene Gemeinden müssen vom Landratsamt Ansbach unverzüglich nach Eingang des Bauantrags beteiligt werden (§ 8 Satz 2 DBauV).

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