Kommunalwahl 2026

Am Sonntag, 8. März 2026 finden die Wahlen zum Stadtrat, zum Ersten Bürgermeister, zur Landrätin oder zum Landrat und die Wahl des Kreistages statt.

 

Wer ist Wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Personen, die am 8. März 2026:

  • Unionsbürger sind,
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Nach Erstellung der Wählerverzeichnisse werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe bis 15. Februar 2026 an die Wahlberechtigten versandt.

 

Informationen zur Briefwahl?

Wer am Wahltag nicht zur Wahl gehen kann, für den besteht die Möglichkeit, durch Briefwahl zu wählen. Die wählende Person muss dazu einen Antrag stellen, wozu sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden kann. Letzter Tag für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 6. März 2026, 15.00 Uhr. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.

 

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden Mitte Februar allen Wahlberechtigten zugesandt. Auch mit Hilfe des persönlichen QR-Codes, der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, ist die Beantragung möglich. Zum Ausfüllen dieses Formulars werden die persönlichen Angaben - wie auf den Wahlbenachrichtigungsbriefen aufgedruckt - benötigt. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt.

 

Die beantragten Unterlagen können durch die wahlberechtigte Person persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person im Rathaus abgeholt werden. Außerdem können Sie sich die Briefwahlunterlagen an die Wohnanschrift oder eine abweichende Wohnadresse senden lassen.

 

Bitte beachten Sie! Ein Versand und auch die Ausgabe der Briefwahlunterlagen im Rathaus ist auf Grund gesetzlicher Bestimmungen erst ab 16. Februar 2026 möglich.

 

Der Wahlbrief muss bis spätestens Sonntag, 8. März 2026, 18.00 Uhr bei der Stadt Wassertrüdingen abgegeben oder in den Hausbriefkasten, Marktstraße 9 eingeworfen werden. Bei Rücksendung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist der Wahlbrief nicht freizumachen. Wünscht man eine besondere Beförderungsform, z.B. Expressbrief oder Einschreiben, muss das dafür fällige zusätzliche Leistungsentgelt selbst getragen werden. Bei Rücksendungen aus dem Ausland muss für den Wahlbrief das im Einlieferungsland zu entrichtendem Entgelt bezahlt werden.

 

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einwohnermeldeamt/Wahlamt der Stadt Wassertrüdingen, Marktstraße 9, 91717 Wassertrüdingen:

  • Montag 8.30 – 11.30 Uhr sowie 15.00 – 18.00 Uhr,
  • Dienstag 8.30 – 11.30 Uhr,
  • Mittwoch 8.30 – 11.30 Uhr,
  • Donnerstag 8.30 – 11.30 Uhr sowie 14.00 – 16.00 Uhr,
  • Freitag 8.30 – 11.30 Uhr,

gerne zur Verfügung.

 

Probestimmzettel zur Stadtratswahl

Mit dem Probestimmzettel zur Stadtratswahl am 8. März 2026 in Wassertrüdingen können Sie schon vorab die Stimmenvergabe testen. Das bayerische Kommunalwahlrecht bietet unzählige Möglichkeiten der Stimmabgabe. Hier können Sie mit den Parteien und Kandidaten, die in Wassertrüdingen zur Stadtratswahl antreten, eine Probewahl durchführen. Es besteht die Möglichkeit Listenkreuze zu setzen und / oder den Kandidaten ein bis drei Stimmen per Mausklick zu geben.

 

Durch Klick auf einen Namen können Sie die Kandidatin oder den Kandidaten streichen.

 

Den Probestimmzettel für den Stadtrat finden Sie hier:

Probestimmzettel zur Stadtratswahl

 

Den Probestimmzettel für die Kreistagswahl 2026 finden Sie auf der Homepage des Landkreises Ansbach unter:
https://www.landkreis-ansbach.de/Landkreis/Wahlen/Kommunalwahl.

 

Bekanntmachungen zur Kommunalwahl 2026

 

drucken nach oben